SHG Handicap e.V.

Verweigerung der Beförderung in der ÖPNV Rhein-Erft-Kreis

Aufforderung zur Mitwirkung

Der SHG Handicap e.V. kommen immer wieder Meldung zu das Busfahrer die die Mitnahme „Beförderung“ von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (Rollstuhlfahrer) verweigern.
Alle betroffene Menschen im Rhein-Erft-Kreis möchten wir bitten bei diesen Fall, die Uhrzeit, Haltestelle, Linien Nummer und Bussnummer zu notieren und uns dies zu melden damit wir auf politischen Wege diese Diskriminierung und Benachteiligung beseitigen. Neben Zusatz Artikel 3 des Grundgesetzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ gibt es auch eine Beförderungspflicht „§22 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)“ gegenüber Menschen mit Behinderung.
Diese Verweigerung ist also mit den Grundsätzen unserer Gesellschaft sowie wie mit der Gesetzgebung nicht vereinbar!

Diese Meldungen können schriftlich unter SHG Handicap e.V. Postfach 1654 50106 Bergheim oder unter info@shghandicap.de erfolgen!

Pressemeldung RHEIN-ERFT-KREIS 11. Februar 2017